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Pflegeberatung


Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, Beratungsbesuche durch einen qualifizierten Pflegedienst in bestimmten Abständen durchführen zu lassen.

In den Pflegestufen I und II muß dies halbjährlich, in der Pflegestufe III vierteljährlich erfolgen.

Durch diese Beratungsbesuche möchten die Pflegekassen sicherstellen, daß die Pflege gesichert ist. Die Mitarbeiter der Pflegedienste sollen den Angehörigen beratend zur Seite stehen.

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