Pflegeberatung
Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung, die ausschließlich Pflegegeld
erhalten, sind verpflichtet, Beratungsbesuche durch einen qualifizierten
Pflegedienst in bestimmten Abständen durchführen zu lassen.
In den Pflegestufen I und II muß dies halbjährlich, in der Pflegestufe
III vierteljährlich erfolgen.
Durch diese Beratungsbesuche möchten die Pflegekassen sicherstellen, daß
die Pflege gesichert ist. Die Mitarbeiter der Pflegedienste sollen den
Angehörigen beratend zur Seite stehen.
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