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Fragen und Antworten
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Häusliche Krankenpflege
Hier handelt es sich hauptsächlich um Leistungen der Behandlungspflege.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse auf Verordnung des behandelnden Arztes
- zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
- zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege stellt der Arzt aus, wenn er eine Behandlung für notwendig hält.
Zu den am häufigsten verordneten Leistungen der Behandlungspflege gehören:
- Injektionen
- Medikamentengabe
- Versorgung mit Verbänden
- Katheterversorgung
- Dekubitusbehandlung
Weitere Leistungen der Behandlungspflege, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, sind in den Bundesrichtlinien nach §92 Abs.1 Satz Nr.6 und Abs.7 SGB V aufgelistet.
Wenn Sie häusliche Krankenpflege von Ihrem Hausarzt verordnet bekommen, beauftragen Sie einen Pflegedienst mit der Durchführung der Pflegemaßnahmen. Der Pflegedienst kümmert sich um die
Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse sowie um mögliche Folgeverordnungen und rechnet die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab (Ausnahme Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte).
Hinweis Es handelt sich um unverbindliche Informationen! Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
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Häusliche Pflegehilfe
Voraussetzung für die Gewährung häuslicher Pflegehilfe ist die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in sogenannte
Pflegestufen eingeteilt.
Leistungen der Pflegeversicherung sind u.a.:
- Hilfen bei der Körperpflege
- Hilfen bei der Ernährung
- Hilfen bei der Mobilität
- Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich
Über die Wahl der Hilfe kann grundsätzlich frei entschieden werden. Die einzelnen Leistungen sind in sogenannten Modulen (Leistungskomplexen) festgelegt, der jeweilige Preis ist
zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen fest vereinbart.
Falls ein Pflegedienst mit der Ausführung der benötigten Leistungen beauftragt wird, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen, aus dem sich die voraussichtlichen monatlichen Kosten
ersehen lassen. Hier werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.
Folgende Sachleistungen erhält man bei
- Pflegestufe I bis zu € 440,00
- Pflegestufe II bis zu € 1.040,00
- Pflegestufe III bis zu € 1.510,00
Falls über diesen Wert hinaus Pflegeleistungen erbracht werden, können diese entweder privat bezahlt werden oder das Bezirksamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen diese Kosten.
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Hier können Sie die Pflegekosten errechnen!
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Detaillierte Beschreibung des Leistungskomplexes (LK)
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LK-Nr. |
Leistungsart |
Leistungsinhalt |
Punkte |
Preis in € |
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LK.01 |
Erweiterte kleine Körperpflege |
- Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
- An-/ Auskleiden
- Teilwaschen
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
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300 |
12,60 |
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LK.02 |
Kleine Körperpflege |
- An-/ Auskleiden
- Teilwaschen
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
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200 |
8,40 |
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LK.03-a |
Erweiterte große Körperpflege |
- Hilfe beim Aufstehen oder Verlassen des Bettes
- An-/ Auskleiden
- Waschen/ Duschen
- Rasieren
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
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450 |
18,90 |
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LK.03-b |
Erweiterte große Körperpflege |
- Hilfe beim Aufstehen oder Verlassen des Bettes
- An-/ Auskleiden
- Waschen/ Duschen/ Baden
- Rasieren
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
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600 |
25,20 |
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LK.04 |
Große Körperpflege |
- An-/ Auskleiden
- Waschen/ Duschen
- Rasieren
- Mundpflege und Zahnpflege
- Kämmen
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400 |
16,80 |
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LK.05 |
Lagern / Betten |
- Lagern, Bett machen/ richten
- Mobilisieren beim Betten
(LK 05 ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen Leistungskomplex abrechenbar)
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100 |
4,20 |
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LK.06 |
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme |
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essplatzes
- Hilfe/ Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
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250 |
10,50 |
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LK.07-a |
Darm- und Blasenentleerung |
Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere:
Hilfen/ Unterstützung bei der Blasen- und/ oder Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen
(LK07-a ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen Leistungskomplex abrechenbar)
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80 |
3,36 |
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LK.07-b |
Darm- und Blasenentleerung |
Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere:
-
Hilfen/ Unterstützung bei der Blasen- und/ oder Darmentleerung, z. B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
- Intimpflege
(Neben den Leistungskomplexen 01-04 ist ggf. der Leistungskomplex 07-a abrechenbar, nicht der Leistungskomplex 07-b)
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200 |
8,40 |
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LK.08 |
Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung |
- An-/ Auskleidenim Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
- Treppensteigen
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je 70 |
2,94 |
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LK.09 |
Begleitung außer Haus |
Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) |
600
i.d.R. 3x monatl. |
25,20 |
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LK.10 |
Beheizen der Wohnung |
- Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
- Entsorgung der Verbrennungsrückstände
- Heizen
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120 |
5,04 |
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LK.11-a |
Reinigen der Wohnung |
Aufräumen der Wohnung, Trennung/ Entsorgung des Abfalls, Spülen/ Aufräumen
(11-a und 11-b sind nicht nebeneinander abrechenbar) |
Tägl. 90 |
3,78 |
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LK.11-b |
Reinigen der Wohnung |
Reinigung der Wohnung, Trennung/ Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/ Schlafbereich, Staubsaugen/ Naßreinigung, Spülen/ Staubwischen
(11-a und 11-b sind nicht nebeneinander abrechenbar) |
270
i.d.R. 2x wöchentl. |
11,34 |
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LK.12 |
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung |
Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern) sowie Einräumen der Wäsche |
480
i.d.R. 1x wöchentl. |
20,16 |
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LK.13 |
Einkaufen |
Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes, Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfes sowie Einräumen der eingekauften Gegenstände |
240
i.d.R. 2x wöchentl. |
10,08 |
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LK.14 |
Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürfigen |
- Kochen
- Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
- Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
- Reinigen des Arbeitsbereiches
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270 |
11,34 |
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LK.15 |
Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürfigen |
- Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
- Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
- Reinigen des Arbeitsbereiches
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90 |
3,78 |
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LK.16-a |
Erstbesuch |
Anamnese, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages |
700 |
29,40 |
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LK.16-b |
Folgebesuch |
LK16-b ist abrechenbar bei:
- gravierender Änderung des Pflegezustandes
- notwendiger Erhebung von Pflegerisiken,
welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen |
300 |
12,60 |
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LK.17-a |
Hausbesuchspauschale |
Hausbesuch montags bis freitags zwischen 6 und 22 Uhr (nicht in den Zeiten von 17-b) |
65 |
2,73 |
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LK.17-b |
Hausbesuchspauschale |
Hausbesuch montags bis freitags zwischen 22 und 6 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen (nicht in den Zeiten von 17-a) |
130 |
5,46 |
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