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Häusliche Krankenpflege
Hier handelt es sich hauptsächlich um Leistungen der Behandlungspflege. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse auf Verordnung des behandelnden Arztes
  • zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten
  • zur Sicherung der ärztlichen Behandlung
Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege stellt der Arzt aus, wenn er eine Behandlung für notwendig hält.
Zu den am häufigsten verordneten Leistungen der Behandlungspflege gehören:
  • Injektionen
  • Medikamentengabe
  • Versorgung mit Verbänden
  • Katheterversorgung
  • Dekubitusbehandlung
Weitere Leistungen der Behandlungspflege, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden, sind in den Bundesrichtlinien nach §92 Abs.1 Satz Nr.6 und Abs.7 SGB V aufgelistet.

Wenn Sie häusliche Krankenpflege von Ihrem Hausarzt verordnet bekommen, beauftragen Sie einen Pflegedienst mit der Durchführung der Pflegemaßnahmen. Der Pflegedienst kümmert sich um die Kostenübernahme mit Ihrer Krankenkasse sowie um mögliche Folgeverordnungen und rechnet die Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab (Ausnahme Privatversicherte bzw. Beihilfeberechtigte).

Hinweis Es handelt sich um unverbindliche Informationen! Änderungen und Irrtümer vorbehalten.



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Häusliche Pflegehilfe
Voraussetzung für die Gewährung häuslicher Pflegehilfe ist die Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in sogenannte Pflegestufen eingeteilt.

Leistungen der Pflegeversicherung sind u.a.:
  • Hilfen bei der Körperpflege
  • Hilfen bei der Ernährung
  • Hilfen bei der Mobilität
  • Hilfen im hauswirtschaftlichen Bereich
Über die Wahl der Hilfe kann grundsätzlich frei entschieden werden. Die einzelnen Leistungen sind in sogenannten Modulen (Leistungskomplexen) festgelegt, der jeweilige Preis ist zwischen den Pflegediensten und den Pflegekassen fest vereinbart.

Falls ein Pflegedienst mit der Ausführung der benötigten Leistungen beauftragt wird, wird ein Pflegevertrag abgeschlossen, aus dem sich die voraussichtlichen monatlichen Kosten ersehen lassen. Hier werden Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Folgende Sachleistungen erhält man bei
  • Pflegestufe I bis zu € 440,00
  • Pflegestufe II bis zu € 1.040,00
  • Pflegestufe III bis zu € 1.510,00
Falls über diesen Wert hinaus Pflegeleistungen erbracht werden, können diese entweder privat bezahlt werden oder das Bezirksamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen diese Kosten.


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Hier können Sie die Pflegekosten errechnen!

Detaillierte Beschreibung des Leistungskomplexes (LK)


LK-Nr. Leistungsart Leistungsinhalt Punkte Preis in €

LK.01 Erweiterte kleine Körperpflege
  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/ Auskleiden
  3. Teilwaschen
  4. Mundpflege und Zahnpflege
  5. Kämmen
300 12,60

LK.02 Kleine Körperpflege
  1. An-/ Auskleiden
  2. Teilwaschen
  3. Mundpflege und Zahnpflege
  4. Kämmen
200 8,40

LK.03-a Erweiterte große Körperpflege
  1. Hilfe beim Aufstehen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/ Auskleiden
  3. Waschen/ Duschen
  4. Rasieren
  5. Mundpflege und Zahnpflege
  6. Kämmen
450 18,90

LK.03-b Erweiterte große Körperpflege
  1. Hilfe beim Aufstehen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/ Auskleiden
  3. Waschen/ Duschen/ Baden
  4. Rasieren
  5. Mundpflege und Zahnpflege
  6. Kämmen
600 25,20

LK.04 Große Körperpflege
  1. An-/ Auskleiden
  2. Waschen/ Duschen
  3. Rasieren
  4. Mundpflege und Zahnpflege
  5. Kämmen
400 16,80

LK.05 Lagern / Betten
  1. Lagern, Bett machen/ richten
  2. Mobilisieren beim Betten

    (LK 05 ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen Leistungskomplex abrechenbar)
100 4,20

LK.06 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  1. Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Essplatzes
  2. Hilfe/ Beaufsichtigung beim Essen und Trinken
  3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
250 10,50

LK.07-a Darm- und Blasenentleerung Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere:
Hilfen/ Unterstützung bei der Blasen- und/ oder Darmentleerung einschl. Entsorgung von Ausscheidungen

(LK07-a ist nur in Kombination mit mindestens einem anderen Leistungskomplex abrechenbar)
80 3,36

LK.07-b Darm- und Blasenentleerung Darm- und Blasenentleerung beinhaltet insbesondere:
  1. Hilfen/ Unterstützung bei der Blasen- und/ oder Darmentleerung, z. B. Inkontinenzversorgung, zur Toilette bringen, Entsorgung von Ausscheidungen
  2. Intimpflege

    (Neben den Leistungskomplexen 01-04 ist ggf. der Leistungskomplex 07-a abrechenbar, nicht der Leistungskomplex 07-b)
200 8,40

LK.08 Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  1. An-/ Auskleidenim Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  2. Treppensteigen
je 70 2,94

LK.09 Begleitung außer Haus Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen) 600

i.d.R. 3x
monatl.
25,20

LK.10 Beheizen der Wohnung
  1. Beschaffung des Heizmaterials aus einem Vorrat im Haus
  2. Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  3. Heizen
120 5,04

LK.11-a Reinigen der Wohnung Aufräumen der Wohnung, Trennung/ Entsorgung des Abfalls, Spülen/ Aufräumen

(11-a und 11-b sind nicht nebeneinander abrechenbar)
Tägl. 90 3,78

LK.11-b Reinigen der Wohnung Reinigung der Wohnung, Trennung/ Entsorgung des Abfalls, Reinigung Bad, Toilette, Küche, Wohn-/ Schlafbereich, Staubsaugen/ Naßreinigung, Spülen/ Staubwischen

(11-a und 11-b sind nicht nebeneinander abrechenbar)
270

i.d.R. 2x wöchentl.
11,34

LK.12 Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung Wechseln der Wäsche, auch Bettwäsche, Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbessern) sowie Einräumen der Wäsche 480

i.d.R. 1x wöchentl.
20,16

LK.13 Einkaufen Erstellen des Einkaufs- und Speiseplanes, Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen Dingen des persönlichen Bedarfes sowie Einräumen der eingekauften Gegenstände 240

i.d.R. 2x wöchentl.
10,08

LK.14 Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürfigen
  1. Kochen
  2. Aufwärmen des Tiefkühlmittagstisches
  3. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  4. Reinigen des Arbeitsbereiches
270 11,34

LK.15 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürfigen
  1. Zubereitung warm angelieferter Kost oder einer sonstigen Mahlzeit
  2. Spülen des bei den Mahlzeiten verwendeten Geschirrs
  3. Reinigen des Arbeitsbereiches
90 3,78

LK.16-a Erstbesuch Anamnese, Pflegeplanung sowie Angebot eines Pflegevertrages 700 29,40

LK.16-b Folgebesuch LK16-b ist abrechenbar bei:
  1. gravierender Änderung des Pflegezustandes
  2. notwendiger Erhebung von Pflegerisiken,
welche in der Regel jeweils eine Änderung des Pflegevertrages notwendig machen
300 12,60

LK.17-a Hausbesuchspauschale Hausbesuch montags bis freitags zwischen 6 und 22 Uhr (nicht in den Zeiten von 17-b) 65 2,73

LK.17-b Hausbesuchspauschale Hausbesuch montags bis freitags zwischen 22 und 6 Uhr, am Wochenende sowie an Feiertagen (nicht in den Zeiten von 17-a) 130 5,46




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